Spätestens nach vier Jahren erscheinen die Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger bei Ihnen, um die Richtigkeit der Versicherungspflicht oder -freiheit, die Beitragsberechnung, die Abgabe der Meldungen und die Beitragszahlung in den Betrieben zu überprüfen. Die Krankenkassen, häufig Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, werden nicht automatisch an der Betriebsprüfung beteiligt. Sie können die BKK aber zur Prüfung einladen. Dies sollten Sie umgehend nach Eingang der Prüfungsanordnung tun. Die Beteiligung der BKK empfiehlt sich immer dann, wenn Sie Entscheidungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgrund einer Beratung durch die BKK getroffen haben.
Rechtsstand des Themenheftes: 01.09.2016
Preis: 51,60 EUR pro Heft zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer
Artikelnr. 300119
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Barbara Gütt
Kundenberaterin
Tel.: 02 51 / 84 93 82 15
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